Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bootsvermietung

Die nachstehenden AGB sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und der SRS Betriebs GbR, im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet – über ein Boot abgeschlossen wurde. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter die AGB, die er vor Unterzeichnung des Mietvertrages zur Kenntnis genommen hat, an.

1. Vertragsabschluss / Buchung

Ein Vertrag ist schriftlich abzuschließen und von den Parteien spätestens bei der Übergabe des Bootes zu unterzeichnen.

Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vermieter kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Stellt der Mieter eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vermieter ihm ein Vertragsangebot, welches der Mieter bestätigen muss. Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Mieter den Vertrag an. Der Vermieter muss diesen Vertrag durch eine Buchungsbestätigung für rechtsgültig erklären.

Eine Reservierung wird nur dann verbindlich, wenn die gebuchten Leistungen, wie vereinbart, im Voraus bezahlt wurden.

Übernimmt der Mieter das Boot nicht spätestens 10 Minuten nach der vereinbarten Zeit, besteht für den Vermieter keine Reservierungsbindung mehr.

2. Zahlung

Die Zahlung kann nur bar erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 48 Stunden vor Mietantritt) erfolgt die Zahlung in bar vor Ort. Bei Zeitüberschreitung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste eine Nachberechnung.

Der Mietpreis ist für den vereinbarten Mietzeitraum vor Bootsübergabe in voller Höhe zu leisten. Rückerstattungen bei verspäteter Übernahme durch den Mieter oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

3. Stornierung / Vertragsrücktritt / Umbuchung

Reservierungen können kostenlos storniert werden.

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit bezüglich des Mietzeitraumes, unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit des neuen Zeitraumes, umbuchen. Die Umbuchung kann online über www.groh-zenkau.de oder telefonisch erfolgen. Übernimmt der Mieter das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist die volle Miete zu zahlen, es sei denn, das Boot bzw. die Boote können im vereinbarten Mietzeitraum anderweitig vermietet werden; in diesem Fall erfolgt eine Anrechnung.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für höhere Gewalt, insbesondere für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen, Corona Beschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik. Der Mieter hat in diesem Fall das Recht, kostenfrei auf einen verfügbaren Termin umzubuchen.

4. Übergabe und Rückgabe des Bootes

Für die Nutzung der Boote der Bootsvermietung SRS Betriebs GbR gilt die Sächsische Schifffahrtsverordnung.

Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) und eines gültigen Zahlungsmittels (Bargeld).

Ein Boot wird nicht an Personen vermietet, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Sportbootes offensichtlich nicht besitzen, worauf der Mieter bei Übergabe hinzuweisen hat. Gleiches gilt für Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Mängel, insbesondere infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, das Sportboot nicht sicher führen können.

Boot und Zubehör werden in einem funktionsfähigen Zustand übergeben.

Der Mieter gibt das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt frei von Schäden – soweit diese nicht bereits bei Übergabe vorlagen – geräumt und besenrein und mit sämtlichem übergebenem Zubehör zurück.

Für bei der Rückgabe durch den Mieter festgestellte Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden entspricht und die gewöhnlich eintretende Wertminderung nicht übersteigt und die der Vermieter nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vom Vermieter verlangte Entschädigung: Die Entschädigung ist sofort fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche, z.B. wegen Terminverzugs, sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, von sich aus auf Schäden, Havarien, Kollisionen oder Grundberührungen hinzuweisen, auch wenn er der Meinung ist, diese hätten nicht zu Schäden geführt.

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden und Aufwendungen des Vermieters. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadensersatz.

Gibt der Mieter das Boot (auch unverschuldet) nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich, dass Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Vor Übernahme des Bootes durch den Mieter wird gemeinsam mit dem Vermieter während einer Zustandsbesichtigung und Einweisung der Zustand des Bootes als auch sämtlicher Ausstattungsgegenstände überprüft. Bei Rückgabe des Bootes wird eine gemeinsame Überprüfung des Bootes auf Schäden sowie auf Vollständigkeit und Sauberkeit der Ausstattung vorgenommen.

5. Bestimmungen zur Fahrt

Allgemeine Anforderungen

Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.

Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist zu Ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten.

Innerhalb eines Bereiches von 10 m um stillliegende Fahrzeuge, die das Zeichen „Rauchverbot“ nach §3.32 BinSchStr.O führen, darf nicht geraucht sowie kein offenes Feuer oder ungeschütztes Licht verwendet werden.

Das Verlassen des Bootes zum Schwimmen bei laufendem Motor ist untersagt.

Die festgesetzte Anzahl zugelassener Personen des jeweiligen Bootes ist zu beachten.

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot sorgsam zu nutzen, Schäden zu vermeiden, Gesetze und Bestimmungen zu beachten und das Boot ausreichend gegen Diebstahl, Grundberührungen, Havarien, Kollisionen und Motorschäden zu schützen.

Anforderungen an den Fahrer

Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahrzeuge mit weniger als 15 PS ist kein Führerschein erforderlich.

Für das Führen unserer Diva, die mit einem 90 PS-Motor ausgestattet ist, ist ein Bootsführerschein erforderlich.

Änderungen Bootsführer

Während der Fahrt darf das Boot nur von den Personen geführt werden, die im Mietvertrag als Bootsführer angegeben wurden. Der Bootsführer darf das Boot nur auf dem Zwenkauer See fahren, eine anderweitige Nutzung ist nicht erlaubt.

Witterungsverhältnisse

Bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen sowie bei Sturmwarnung ist das Fahren des Bootes nicht erlaubt. Es muss der nächste Hafen, eine Anlegestelle oder eine sichere Ankerbucht aufgesucht bzw. angefahren werden.

Schwimmwestenpflicht

Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder bis 12 Jahre, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Diese werden vom Vermieter gestellt bzw. es können auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Rettungsmittel sind für den Notfall und nicht für das Schwimmen gedacht.

Aufsichtspflicht

Eltern und andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot etc.) verantwortlich.

Umwelt

Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und entsorgt werden.

Verkehrsregeln

Zum Ufer ist ein Abstand von mindestens 50 m zu halten. Vorbeifahrenden Schiffen und Booten haben Sie ein Vorfahrtsrecht einzuräumen. Sie müssen anderen Booten gegenüber einen Sicherheitsabstand von 20 m einhalten.

Havarien, Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht

Nach einer Havarie, einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter unter der Telefonnummer +49 (178) 7213502 oder +49 (177) 7318845 zu verständigen und hinzuzuziehen.

(Haus-) Tiere

Haustiere sind an Bord nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

6. Endreinigung

Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € an, die der Mieter bei der Rückgabe des Bootes zu entrichten hat.

Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/ Deck oder Anker oder verschmutzte Leinen, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mieter eine höhere Endreinigungsgebühr nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

7. Gewährleistung und Haftung / Versicherung

Versicherung

Die Mietboote sind alle sowohl gegen Kasko- als auch gegen Haftpflichtschäden versichert. Schäden, die vom Mieter verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, auf Grund der bestehenden Versicherungsbedingungen auch direkt durch die Versicherungsgesellschaft den Mieter in Regress nehmen kann. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Mieter zu tragen und beträgt EUR 1.000,-

Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter getragen werden.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Bootsführer das Boot führt oder sonstigen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine Inregressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages.

Störungen und Schäden

Alle Störungen und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl des Bootes ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Das Bergen und Schleppen eines anderen Bootes ist nur in Notfällen und nur nach Absprache gestattet.

Sollte der Mieter einen Schaden verursachen, der die Weitervermietung des Bootes unmöglich macht, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Mietausfallkosten beim Mieter geltend zu machen. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Mieteinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Wegen Mängeln an dem Boot oder der Ausrüstung stehen dem Mieter nur Ansprüche zu, wenn diese die Tauglichkeit des Bootes zu dem vorgesehenen Zweck ausschließen. Störungen am Radio, DVD- Player, Kühlbox, Beleuchtung, Türgriffen und -schlössern, Scheibenwischer, Bugstrahlruder schließen den vertragsgemäßen Gebrauch nicht aus. Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, wenn der Gebrauch des Bootes durch eine Grundberührung, Kollision oder eine Havarie eingeschränkt wird.

Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt und der Vermieter keine Hauptleistungspflichten verletzt hat, keine Mängelansprüche des Mieters.

Haftung Mieter

Bei Bootsschäden, Bootsverlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Boot in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Alle Schäden, die bei der Rückgabe des Bootes festgestellt werden und bei der Übergabe des Bootes nicht vorhanden waren, gelten als vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden, es sei denn, der Mieter weist nach, dass solche Schäden nicht durch sein Verschulden eingetreten sind oder auf einen gewöhnlichen Gebrauch zurückgehen. Der Mieter hat während der Mietzeit ein Verschulden Dritter wie ein eigenes Verschulden zu verantworten. Bei Beschädigung oder Verlust leistet der Bootsmieter Schadensersatz für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Entstandene Schäden oder aufgetretene Mängel sind unverzüglich bei Rückkehr zum Ausgabehafen zu melden. Der Mieter kann auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Übliche, nachweisliche Abnutzungserscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen, sofern der Mieter nachweist, dass diese auf einen gewöhnlichen Mietgebrauch zurückgehen.

Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Verkehrsvorschriften für Binnenschifffahrt. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf Ereignisse während der Mietzeit zurückgehen, Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung entsteht, erhält diese vom Mieter eine Aufwandspauschale von 15,00 EUR inkl. MwSt.

Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietet Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjektes bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Verloren gegangenes oder beschädigtes ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten.

Haftung Vermieter

Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, seines Vertreters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für liegengelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.

Schäden am Eigentum des Mieters

Jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ist ausgeschlossen. Das Mitführen von Mobiltelefonen, Portemonnaies o. ä. erfolgt auf eigene Gefahr.

Kartenmaterial und Instrumente

Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der vorgenannten Bestimmungen, berechtigen die Bootsvermietung der SRS Betriebs GbR zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der der Bootsvermietung SRS Betriebs GbR auf Grund der Verletzung einer der Bestimmung gemäß den vorstehenden Ziffern entsteht, bleibt unberührt.

Ansprüche Dritter

Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und öffentlich rechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung.

8. Mietpreis

Der vereinbarte Mietpreis der jeweiligen Boote richtet sich nach der Preisliste des Vermieters in seiner aktuellen Fassung. Die Preisliste kann auf der Website des Vermieters unter www.motorboot-mieten-zwenkau.de eingesehen werden.

9. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

Stand: 29.04.2021